: Ein sachverständiger Dritter muss die Verfahrensschritte jederzeit prüfen können.
Revisionssichere Archivierung von Verträgen bedeutet, dass diese so aufbewahrt werden müssen, dass sie vor nachträglichen Änderungen, Manipulationen oder Verlust geschützt sind und über die gesamte gesetzliche Aufbewahrungsfrist hinweg vollständig, unveränderbar und jederzeit auffindbar bleiben. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden in Deutschland primär die (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff). Kernanforderungen an die Revisionssicherheit verträge revisionssicher archivieren